• Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button

Kreditzahlungen aus versteuertem Gewinn!

Was viele Selbstständige gar nicht wissen, ist, dass Ratenzahlungen zur Rückführung von betrieblich veranlassten Krediten größtenteils aus dem versteuerten Gewinn und damit aus eigener Tasche gezahlt werden!

In meinem vorherigen Blog-Beitrag "Deine Kosten sind zu hoch!" habe ich dich über das Zustandekommen von zu hohen Kosten in deinem Betrieb informiert und wie du sie vermeiden bzw. gering halten kannst.

U.a. habe ich dir als Gründer eines Handwerksbetriebs dazu geraten die Kosten zu Beginn deiner Selbstständigkeit so gering wie möglich zu halten und möglichst die Finger von zu hohen Krediten ohne ausreichende Besicherung zu lassen.

Nun gibt es da aber eine Ausnahme, für die das etwas anders sein kann:

Und zwar in dem Fall, wenn du einen bestehenden und gut laufenden Betrieb übernehmen möchtest, dir die Zahlen vorliegen, du diese kennst und damit auch relativ verlässlich rechnen kannst. Dann kann es u.U. sehr wohl Sinn machen einen etwas höheren (Gründer-)Kredit zu Beginn deiner Selbstständigkeit für den Kauf bzw. für die Übernahme aufzunehmen.

Hier kannst du nämlich schauen, ob und wie deine voraussichtlichen Ratenzahlungen zur Rückführung des Kredits in die betriebswirtschaftlichen Zahlen deines zukünftigen Betriebs und damit in deinen zu erwartenden Gewinn passen würden.

Denn Ratenzahlungen zur Rückführung von betrieblich veranlassten Krediten zahlst du als Einzelunternehmer in Wirklichkeit aus deinem versteuerten Gewinn!

Ja, genau! Du hast richtig gelesen!

Ich meine tatsächlich den in der BWA ganz unten rechts ausgewiesenen Gewinn - abzüglich diverser Kosten, u.a. für deine Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuern versteht sich. Von dem Gewinn, der dann (noch) für dich übrig bleibt und von dem du deinen Lebensunterhalt zu bestreiten hast.

"Aber ich kann betriebliche Kredite doch von der Steuer absetzen?".

Wieder:
Ja. Und nein.

Ja, du kannst die Kosten für betriebliche Kredite von der Steuer absetzen. Mit den Kosten sind die Zinsen gemeint, die du im Laufe eines Jahres für die Kredite an die Bank zahlst. Diese kannst du als Betriebskosten in deiner BWA erfassen, was deinen Gewinn wiederum verringert, und folglich von der Steuer absetzen.

Und nein, die Tilgungsleistungen an die Bank, die der eigentlichen Rückführung des geliehenen Geldbetrags dienen, die nicht. Diese sind unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten deine Privatsache. Denn durch die Aufnahme eines Kredits führst du deinem Betrieb (privat aufgenommes) Geld hinzu und durch die Rückzahlung des Kredits nimmst du es praktisch (privat auch) wieder heraus.

Wusstest du das? 
Dass du die Tilgungen für Kredite, die den Großteil deiner Ratenzahlungen aus, damit aus deiner eigenen Tasche zahlst? 

Du auch nicht? - Ich auch nicht!
Zumindest war es mir eine ganze Zeit lang gar nicht so bewusst..
.. und ich schätze mal, dir geht es da vielleicht ähnlich?

Und wenn man sich das mal so überlegt wie "wenig" bei manchen Selbstständigen am Ende eines Jahres an Gewinn überhaupt übrig bleibt, davon auch noch weitere Kosten abgezogen werden einschließlich der Kosten zur privaten Lebenshaltung, fragt man sich doch glatt: "Wie soll das denn überhaupt gehen?".

Und ich sage dir: "Gar nicht!".

Mit einem zu geringen Gewinn und zu hohen Kreditraten bleibst du in der Schuldenfalle stecken!

Für deine Kalkulation ist es daher also gut zu wissen, an welcher Stelle du die Ratenzahlungen für deinen Betrieb tatsächlich anzusetzen kannst!

Oder, was meinst du dazu?


Wie ist es da bei dir? Wusstest du schon, dass du Tilgungen für betriebliche Kredite aus deiner eigenen Tasche zahlst? Oder wird dir vielleicht jetzt auch erst so richtig klar warum die Zahlen deiner BWA immer nicht so recht passen wollen?
Schreib mir gerne eine Nachricht an blog@bueroservice-borkum.de. Ich freue mich von dir zu lesen!


Für alle, die sich weiter über die finanziellen Grundlagen einer Selbstständigkeit informieren möchten:

In meinen Blog-Beiträgen teile ich mir dir regelmäßig Hinweise zu den finanziellen Grundlagen einer Selbstständigkeit!
Die Beiträge werden immer freitags morgens um 07.00 Uhr veröffentlicht. Damit du über alle Beiträge informiert bleibst und dir nichts entgeht kannst du dich auch hier zu meinem Newsletter anmelden!

Außerdem habe ich dir einen Ratgeber geschrieben, in dem du die wichtigsten und hilfreichsten Inhalte für eine finanziell erfolgreiche Selbstständigkeit noch einmal gebündelt und zusammengefasst vorliegen hast!
Den Ratgeber kannst du dir ganz einfach nach der Anmeldung zu meinem Newsletter kostenfrei herunterladen!
Hier geht es zum Ratgeber "Geld verdienst du im Büro! - Von der Buchhaltung zur BWA".


Für alle, die ihre Finanzen gerne selber in die Hand nehmen möchten:

Um nicht immer am Schreibtisch vor deinen Papieren alleine sitzen zu müssen, sondern um in Gesellschaft mit anderen deine Büroarbeiten gemeinsam erledigen zu können biete ich dir online regelmäßige Treffen zum Co-Working für Selbstständige an!
Wir treffen uns wöchentlich in einem Live-Call, erledigen konsequent unsere Aufgaben im Büro und tauschen uns aus!
Hier gelangst du zur Anmeldung zum Co-Working.

Wie du die Belege deiner Buchhaltung auch selber Schritt für Schritt buchen, deine BWA selber erstellen und die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt selber übermitteln kannst erfährst du in meinem Onlinekurs Buchführung - Buchhaltung einfach selber buchen! 
Sei dabei und sichere dir hier deinen Platz im Kurs.


Und für alle, die sich lieber individuelle und auf ihre persönliche Situation zugeschnitte Unterstützung wünschen: 

Im Rahmen einer Betriebsberatung hast du die Möglichkeit exklusiv mit mir im 1:1 zusammen zu arbeiten und dich auf deinem Weg zum finanziellen Erfolg in deiner Selbstständigkeit persönlich begleiten zu lassen. Kenne deine Zahlen und erziele einen Gewinn, von dem du wirklich alles bezahlen kannst! Melde dich hier zum zum kostenfreien Erstgespräch an!


Weil Du dein Geld im Büro verdienst.

Alles Liebe,
Angelika
Angelika Goldhoorn • 16. Januar 2026

Kreditzahlungen aus versteuertem Gewinn! - Büroservice Borkum

Zeit fürs Büro!

von Angelika Goldhoorn 19. Juni 2026
Geld verdienst du im Büro!
von Angelika Goldhoorn 12. Juni 2026
Fokussiere dich und werde erfolgreich!