Darf ich eigentlich auch selber buchen?
Ja, klar!
Klar darfst du die Belege deiner Buchhaltung selber buchen! Und deine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt selber übermitteln!
Grundsätzlich darfst du auch deine Buchführung selber einrichten! Und deine Steuererklärung innerhalb von bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen selber erstellen!
Empfehlen kann ich dir dabei aus eigener Erfahrung eine solide Zusammenarbeit mit einer/m SteuerberaterIn.
Dein/e SteuerberaterIn richtet die Buchführung zu Beginn deiner Selbstständigkeit für dich ein. Und du buchst die Belege deiner Buchhaltung anschließend unterjährig in Eigenregie selber.
Nach Jahresende erstellt dein/e SteuerberaterIn schließlich deinen Jahresabschluss.
Damit bist du nämlich auf der sicheren Seite:
* Bei steuerlichen Fragen zu deinem Unternehmen oder zu deiner privatsteuerlichen Situation hast du im Zweifel jederzeit fachlichen Support an deiner Seite.
* Die Erstellung deines Jahresabschlusses durch eine/n SteuerberaterIn hinterlässt beim Finanzamt auch einen wesentlich besseren Eindruck von deinem Unternehmen.
* Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt kannst du auf kompetenten steuer(recht)lichen Beistand vertrauen.
Die Belege unterjährig selber zu buchen ist damit also auch für dich absolut möglich! Wie du das am besten machen kannst, das zeige ich dir in meinem Onlinekurs Buchführung - Buchhaltung einfach selber buchen!.
Der Kurs findet das nächste Mal im Herbst 2024 statt! Die Anmeldefrist endet am 31.08.2024!
Klar darfst du die Belege deiner Buchhaltung selber buchen! Und deine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt selber übermitteln!
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Hier
kannst du dir bereits heute deinen Platz im Kurs sichern.
Weil Du dein Geld im Büro verdienst.
Alles Liebe,
Angelika
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Angelika Goldhoorn • 9. August 2024
Darf ich eigentlich auch selber buchen? - Büroservice Borkum


