Buchhaltung ist auch für deine Steuererklärung!
Deine Buchhaltung ist sowohl die Grundlage für deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, als auch für deine Steuererklärungen.
Denn wenn du selbstständig tätig bist dann bist du auch verpflichtet Steuererklärungen für mehrere Steuerarten abzugeben.
Diese sind v.a.
* Einkommensteuererklärung und EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung),
* Umsatzsteuererklärung und
* Gewerbesteuererklärung.
Zum Erstellen deiner Steuererklärungen benötigt dein Steuerberater entweder die Belege deiner Buchhaltung oder den Datensatz deiner Buchführung für ein abgeschlossenes (Geschäfts-) Jahr.
Für Einzelunternehmer (mit und ohne Mitarbeitern) umfasst deine Buchhaltung dabei i.d.R. die folgenden Unterlagen:
* Eingangsrechnungen (Rechnungen von deinen Lieferanten, Dienstleistern usw.
* Barbelege (Kassenzettel z.B. für Porto von der Post)
* Ausgangsrechnungen (Rechnungen an deine Kunden)
* Bankbelege (Kontoauszüge von deinem Geschäftskonto).
Außerdem benötigt dein Steuerberater für deine Steuererklärung noch einige deiner Privatbelege. Je nachdem, wie deine private Situation ist können diese unterschiedlich sein, z.B. ob du alleinstehend oder verheiratet bist, ob du Kinder hast usw. Erkundige dich hier am besten direkt bei deinem Steuerberater.
Generell gilt:
Je geordneter und vollständiger deine Papiere vorliegen, desto einfacher hat es dein Steuerberater folglich auch mit der Erstellung deiner Steuererklärungen. - Und desto günstiger kann es für dich werden! Denn die Gebühren bei der Erstellung deiner Steuererklärungen richten sich nach dem jeweiligen Aufwand, den dein Steuerberater dabei hat und können aufgrund dessen variieren.
Und:
Je eher du deinem Steuerberater deine Papiere vorlegen kannst, desto mehr Zeit räumst du ihm folglich auch für die Bearbeitung deiner Steuererklärungen ein. (Dafür sind die meisten Steuerbüros übrigens auch sehr dankbar! 😉)
Wie ist es da bei dir? Hast du deine Papiere immer beisammen? Oder musst du immer erst danach suchen?
Schreib mir gerne eine Nachricht an blog@bueroservice-borkum.de. Ich freue mich von dir zu lesen!
* Einkommensteuererklärung und EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung),
* Umsatzsteuererklärung und
* Gewerbesteuererklärung.
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Für Einzelunternehmer (mit und ohne Mitarbeitern) umfasst deine Buchhaltung dabei i.d.R. die folgenden Unterlagen:
* Eingangsrechnungen (Rechnungen von deinen Lieferanten, Dienstleistern usw.
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Alles Liebe,
Angelika
Angelika Goldhoorn • 20. Februar 2026
Buchhaltung ist auch für deine Steuererklärung! - Büroservice Borkum


